Eheliche und nicht eheliche Kinder müssen beim Unterhaltsrecht gleich behandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsericht entschieden und die Bevorzugung geschiedener Mütter und Müttern von nicht ehelichen Kinder für verfassungswidrig erklärt. Derzeit haben Geschiedene Anspruch auf Betreuungsunterhalt, bis das Kind acht Jahre alt ist. Bei Müttern nicht ehelicher Kinder besteht der Anspruch dagegen höchstens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.In der […]