In der Folge des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am 27.06.2012 die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen beschlossen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird ab dem 1. Juli 2012 als Koordinierungsstelle der Bundesinitiative fungieren.

Die Bundesinitiative fördert den Aus- und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke Früher Hilfen. Dazu gehören der Einsatz von Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie deren Qualifizierung und Fortbildung. Gefördert wird der Einsatz von Familienhebammen und auch von ehrenamtlichen Strukturen in den Frühen Hilfen. Die Länder sind zuständig für die Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Förderbereichen.

Grundlage für die Umsetzung ist die Verwaltungsvereinbarung vom 27.06.2012, die hier zum Download zur Verfügung steht: http://www.fruehehilfen.de/nationales-zentrum-fruehe-hilfen-nzfh/bundesinitiative-netzwerke-fruehe-hilfen-und-familienhebammen/

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