Die Bundesregierung hat am 23. Mai 2007 den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) beschlossen.

Die Gründung einer GmbH soll leichter und schneller möglich sein. So soll das Mindestkapital zukünftig 10.000 Euro statt 25.000 Euro betragen.
Ein Mustergesellschaftsvertrag für Standardgründungen soll zur Verfügung gestellt werden und Gründungen erleichtern. Lediglich die Unterschriften unter dem Gesellschaftsvertrag müssen notariell beglaubigt werden. Eine Beratung und Belehrung ist nicht mehr erforderlich.
Bei der geplanten Einstiegsvariante, der sog. haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft, ist kein Stammkapital notwendig. Als Auflage müssen 25 Prozent der Jahresgewinne für die sukzessive Anhäufung des Stammkapitals verwendet werden.

Die Neuregelungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten.

Vor vier Jahren ermöglichte die EU, auch in Deutschland Gesellschaften als Limited-Gesellschaften (Ltd.) nach britischem Recht zu gründen. Dies ist einfacher, billiger und mit weniger Stammkapital verbunden und erfreute sich zunehmender Popularität.

Links:

Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

Den Gesetzesentwurf als PDF herunterladen

Leave a Reply