Haben Sie eigentlich einen Betriebsarzt für Ihr Unternehmen?
Auf diese Frage stoßen auch Träger in der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Notwendigkeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, sowie einen Verordnungs- und Vorschriftendschungel, durch den man sich erstmal kämpfen muss.
Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe organisieren. Genaueres wird in einer vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften erarbeiteten Vorschrift mit maßgebendem Charakter geregelt: der Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2).
Zu den Themen Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz finden Sie in der PDF-Datei wichtige Regelungen und Fristen, die Ihnen Unterstützung und Orientierung bieten können. Bei Fragen, können Sie sich gern an die Geschäftsstelle wenden.