Am 17. Juli 2007 ist die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) in Kraft getreten. Änderungen gibt es unter anderem bei den Schutzmaßnahmen gegen Kindeswohlgefährdungen (§2) in Verdachtsfällen sollen die Jugendämter besser als bisher Hilfeprozesse einleiten können, da künftig kein differenzierter Antrag der Eltern mehr erforderlich ist der Möglichkeit der Mitwirkung im […]